Ab 2025 könnten wesentliche Änderungen im russischen Steuersystem in Kraft treten. Vorgeschlagen werden ein fünfstufiger Einkommensteuertarif, eine Erhöhung des Körperschaftssteuersatzes auf 25% und die Abschaffung des Nullsatzes der Körperschaftssteuer für IT-Unternehmen.

 

Der vom Finanzministerium vorgeschlagene Gesetzentwurf zur Änderung des Steuersystems wird derzeit in der Staatsduma geprüft und könnte bereits in der Frühjahrssitzung (bis 4. August 2024) verabschiedet werden.

Link: https://sozd.duma.gov.ru/bill/639663-8

Zu den wichtigsten Steueränderungen des Gesetzentwurfs gehören folgende.

 

– Einkommensteuer (ESt): Änderung der Steuersätze

Gegenwärtig gibt es in Russland für Arbeitseinkommen einen progressiven ESt-Tarif mit zwei Sätzen: 13% (für Einkommen bis zu 5 Millionen RUB pro Jahr; oder ca. 50.000 EUR) und 15% (für Einkommen über 5 Millionen RUB). Darüber hinaus wird in bestimmten Fällen für Steuerausländer ein Satz von 30% angewandt.

Mit dem Gesetzentwurf wird ein fünfstufiger progressiver ESt -Tarif eingeführt. Der Steuersatz bleibt bei 13%, aber die Grenze für seine Anwendung wird auf 2,4 Millionen RUB (ca. 25.000 EUR) pro Jahr gesenkt, ab deren Überschreitung die Steuer zu einem Satz von 15-22% gezahlt wird:

– 13% für Einkommen unter 2,4 Millionen RUB pro Jahr (25.000 EUR);

– 15% – von 2,4 bis 5 Millionen RUB (25.000 – 50.000 EUR);

– 18% – von 5 bis 20 Millionen RUB (50.000 – 210.000 EUR)

– 20% – von 20 bis 50 Millionen RUB (EUR 210.000 – 530.000);

– 22% – über 50 Millionen RUB (über 530.000 EUR).

Der erhöhte Steuersatz wird nur auf den Betrag erhoben, der den jeweiligen Schwellenwert übersteigt. Das heißt, dass eine Person mit einem Jahreseinkommen von 6 Millionen RUB oder ca. 63.000 EUR (500.000 RUB oder ca. 5.300 EUR pro Monat) 13% auf die ersten 2,4 Millionen RUB, 15% auf die nächsten 2,6 Millionen RUB und 18% auf die verbleibende 1 Million RUB zahlen muss. Insgesamt zahlt eine solche Person im Vergleich zu den derzeitigen Sätzen 82.000 RUB (ca. 900 EUR) zusätzliche Steuern pro Jahr zu einem effektiven ESt-Satz von 14,7% (statt der derzeitigen 13,34 %).

Der Gesetzentwurf sieht keine Schwelle für ein Mindesteinkommen vor, das nicht der ESt unterliegt.

In Bezug auf das Einkommen, das Gebietsfremde – hochqualifizierte Spezialisten (HQS) – aus einer Arbeitstätigkeit in Russland beziehen, wird die ESt ebenfalls nach der oben genannten progressiven Skala gezahlt. Ansonsten gilt für das Einkommen von Nicht-Residenten weiterhin der Basissatz von 30%, mit einer Reihe von Ausnahmen (z. B. 15% auf Dividenden).

 

– ESt: arbeitsloses Einkommen

Bei der Besteuerung von Einkünften aus Dividenden und Einlagen sowie aus dem Verkauf von Wertpapieren werden die derzeitigen Sätze – 13 und 15% ohne weitere Progression – beibehalten. Der Satz von 15% gilt jedoch für Einkünfte über 2,4 Millionen RUB (und nicht wie bisher für 5 Millionen RUB).

Der gleiche Ansatz wird für die ESt aus dem Verkauf von Immobilien gelten: 13% bis zu einem Betrag von 2,4 Mio. RUB, 15% – darüber hinaus. Derzeit gilt der Satz von 13% unabhängig von der Höhe der Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien.

Außerdem ist eine begrenzte Befreiung von der Steuer auf den Verkauf von Unternehmensanteilen vorgesehen, wenn die Dauer des ununterbrochenen Besitzes fünf Jahre übersteigt: Die Befreiung gilt nicht für Einkünfte über 50 Millionen RUB (in Bezug auf den darüberhinausgehenden Betrag).

 

– Änderung des Körperschaftssteuersatzes

Der Körperschaftssteuersatz soll um 5% von derzeit 20% auf 25% angehoben werden. Der Quellensteuersatz wird ebenfalls auf 25% angehoben, mit einer Reihe von Ausnahmen, z.B. werden Einkünfte in Form von Dividenden oder aus der Erbringung konzerninterner Dienstleistungen weiterhin mit 15% besteuert, und Einkünfte aus dem internationalen Verkehr werden mit 10% besteuert.

 

– Abschaffung der Nullkörperschaftsteuersteuer für IT-Unternehmen

Derzeit sind IT-Unternehmen, die eine besondere Zulassung erhalten haben und mindestens 70% ihrer Einnahmen aus der Entwicklung und dem Verkauf von Software erzielen, berechtigt, eine Körperschaftssteuer zum Nullsatz zu erheben.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Körperschaftsteuersteuersatzes von 5% für den Zeitraum von 2025 bis 2027 vor.

 

 

– Änderungen des vereinfachten Besteuerungssystems

Derzeit haben kleine und mittlere Unternehmen das Recht, in bestimmten Fällen das vereinfachte Besteuerungssystem anzuwenden. Die Hauptkriterien für die Anwendung sind ein Jahresumsatz von nicht mehr als 265 Millionen RUB (ca. 2,8 Millionen EUR), eine Mitarbeiterzahl von bis zu 100 Personen und ein Restwert des Anlagevermögens von nicht mehr als 150 Millionen RUB (ca. 1,6 Millionen EUR). Unternehmen, die diese Bedingungen erfüllen, müssen keine Körperschafts-, Vermögens- und Mehrwertsteuer zahlen. Stattdessen zahlen sie eine einheitliche Steuer in Höhe von 6% (wenn die Steuerbemessungsgrundlage die Einnahmen sind) und 15% (wenn die Steuerbemessungsgrundlage die um die Ausgaben reduzierten Einnahmen sind). In bestimmten Fällen gelten die Sätze von 8% bzw. 20%.

Der Gesetzentwurf hebt die festgelegten Grenzen für die Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems an: die Umsatzgrenze wird auf 450 Millionen RUB (ca. 4,8 Millionen EUR) angehoben, die Schwelle für den Restwert des Anlagevermögens – auf 200 Millionen RUB (ca. 2,1 Millionen EUR). Die erhöhten Steuersätze von 8% und 20% werden ebenfalls gestrichen.

Der Gesetzentwurf führt jedoch neue Bedingungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 60 Millionen RUB (ca. 650.000 EUR) ein: Diese Unternehmen werden zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet. Der Gesetzentwurf sieht zwei Optionen vor: Zahlung der Mehrwertsteuer zum allgemeinen Satz von 20% (10% für bestimmte Waren), aber mit Recht auf Steuerabzug, oder ohne Recht auf Abzug, aber mit einem Satz von 5% für Umsätze bis zu 250 Mio. RUB (ca. 2,7 Mio. EUR) und 7% für Umsätze von 250 bis 450 Mio. RUB (2,7-4,8 Mio. EUR).

 

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Zurzeit ist es noch möglich, dass punktuelle Änderungen an bestimmten Bestimmungen vorgenommen werden, um den Entwurf zu „verfeinern“. Viele Wirtschaftsverbände und andere interessierte Kreise haben bereits ihre Vorschläge zu dem Entwurf eingereicht. Insbesondere die Russische Union der Industriellen und Unternehmer hat ihre Vorschläge unterbreitet. Wir empfehlen, den Gesetzesentwurf in allen Phasen seiner Verabschiedung zu verfolgen, um die Folgen der eingeführten Steueränderungen rechtzeitig abschätzen und bei der Budgetierung und Planung für 2025 und die folgenden Perioden berücksichtigen zu können.