Am 17. Juni 2026 hat der Föderationsrat ein Gesetz verabschiedet, das Steuerpflichtige von Geldbußen wegen der Nichtabgabe von Null-Steuererklärungen befreit und die Haftungsregelung bei verspäteter Einreichung von Steuererklärungen anpasst.
Nach Angaben der Föderalen Steuerbehörde (FNS) entfallen etwa 55 % aller Entscheidungen über die Verhängung von Sanktionen gemäß Artikel 119 Absatz 1 des Steuerkodexes gerade auf Fälle der Nichtabgabe von Nullsteuererklärungen. Dabei beträgt die Mindeststrafe 1.000 Rubel, wird jedoch bei Vorliegen auch nur eines mildernden Umstands automatisch um mindestens die Hälfte reduziert.
Infolgedessen sind die Kosten des Staates für die Verwaltung solcher Bußgelder – einschließlich Personalaufwand und Portokosten – höher als die Einnahmen für den Haushalt. Für den Staat ist es vorteilhafter, geringe Bußgelder für die Nichtabgabe von Null-Steuererklärungen abzuschaffen, als Ressourcen für deren Einziehung aufzuwenden.
Die Verfasser des Gesetzes gehen davon aus, dass die Abschaffung der Bußgelder nicht zu einer massenhaften Verweigerung der Abgabe von Steuererklärungen führen wird: Die Steuerbehörden behalten das Recht, andere Sanktionsmaßnahmen anzuwenden, einschließlich der Sperrung von Bankkonten.
Das Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten in Kraft.
Gleichzeitig plant die Staatsduma der Russischen Föderation, die verwaltungsrechtliche Haftung von Amtsträgern für die Nichteinhaltung der Fristen zur Einreichung der Steuererklärung oder der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge aufzuheben.
Derzeit drohen für solche Verzögerungen gemäß Artikel 15.5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Verwarnung oder eine Geldstrafe von 300 bis 500 Rubel. Die Verfasser des Gesetzentwurfs weisen jedoch darauf hin, dass diese Regelung überflüssig geworden ist. Die Personal-, Zeit- und Portokosten der Haushalte für die Erstellung der Protokolle und deren Übermittlung an die Friedensrichter übersteigen die Einnahmen aus der Erhebung der Geldbußen um ein Vielfaches.
Der entsprechende Gesetzentwurf wird bereits am 23. Juni in dritter Lesung behandelt.

