Das Pilotprojekt zur Umweltabgabe geht weiter: Auf dem föderalen Portal für Entwürfe von Rechtsvorschriften wurde der Entwurf eines Beschlusses der Regierung der Russischen Föderation „Über die Änderung bestimmter Rechtsakte der Regierung der Russischen Föderation“ (Projekt-ID 02/07/03-26/00165928) veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, die derzeitigen Widersprüche im Zusammenhang mit dem laufenden Experiment zu beseitigen.
Zur Erinnerung: Für bestimmte Arten von Waren und Verpackungen, die aus Ländern außerhalb der EAWU eingeführt werden, wurde in den Jahren 2024–2025 ein Pilotprojekt zur Umweltabgabe durchgeführt, der gesonderte Regeln für die Entrichtung der Umweltabgabe und die Berichterstattung vorsah. Darüber haben wir in unseren Webinaren berichtet.
Ursprünglich war vorgesehen, dass das Pilotprojekt zur Umweltabgabe am 1. Januar 2026 endet und seine Vorschriften auf alle Arten von Waren und Verpackungen ausgeweitet werden, die aus Ländern eingeführt werden, die nicht der EAWU angehören. Durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 30.12.2025 Nr. 2228 wurde das Pilotprojekt jedoch bis zum 31.12.2027 verlängert.
Dabei sind die Fristen für die Einreichung der Berichte durch die Importeure im Rahmen des Pilotprojekts für Waren und Verpackungen, die im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 aus Nicht-EAEU-Staaten in das Gebiet der Russischen Föderation eingeführt wurden, bislang noch nicht festgelegt, da die ursprünglichen Regeln des Pilotprojekts Bestimmungen für die Jahre 2024-2025 vorsahen.
Infolgedessen haben die am Pilotprojekt zur Umweltabgabe teilnehmenden Importeure kein klares Verständnis davon, in welchem Format und innerhalb welcher Fristen die Berichte einzureichen sind. Dabei bleibt den Importeuren gemäß Artikel 24.2 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 89-FZ die Verpflichtung erhalten, die Entsorgung von Abfällen aus der Nutzung der Waren sicherzustellen. Derzeit ist es nicht möglich, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Der Verordnungsentwurf sieht folgende Fristen für die Einreichung der Berichte und die Entrichtung der Umweltabgabe vor:
– für Waren, die zwischen dem 1. September 2026 und dem 1. September 2027 nach Russland eingeführt wurden: bis zu dem Tag, an dem sie von der Zollbehörde für den inländischen Verbrauch freigegeben werden;
– für Waren, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August 2026 (für das Jahr 2026) oder vom 1. September bis zum 31. Dezember 2027 (für das Jahr 2027) nach Russland eingeführt wurden – bis zum 15. April des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres (bis zum 15. April 2027 bzw. bis zum 15. April 2028).
Wir verfolgen die Entwicklungen zu diesem Thema und werden in unseren News / Webinaren darüber berichten.

