Am 28. November 2025 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation das Bundesgesetz Nr. 425-FZ, mit dem ein effektiver Mindestgewinnsteuersatz von 15 % für russische Unternehmen festgelegt wurde, die Teil multinationaler Unternehmensgruppen (MNE) sind. Die Änderungen treten ab 2026 in Kraft.

Das Gesetz wurde vom russischen Finanzministerium als Reaktion auf die Einführung von Pillar 2 in den OECD-Ländern ausgearbeitet. Die Regeln der Pillar 2 basieren auf einem recht einfachen Konzept: Die Besteuerung der Gewinne in jeder Jurisdiktion, in der eine MNE-Gruppe präsent ist, erfolgt zu einem Satz von mindestens 15 %.

Die neuen Regeln zur Berechnung der Gewinnsteuer gelten, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Muttergesellschaft der MNE-Gruppe hat ihren Sitz im Ausland.
  • Die Muttergesellschaft, die Zwischenholdinggesellschaft oder eine andere Organisation der MNE-Gruppe ist in einem Land ansässig, das sich der Pillar 2 angeschlossen hat (die Liste der Länder wird vom russischen Finanzministerium gesondert festgelegt).
  • Der konsolidierte Jahresumsatz der MNE-Gruppe für jedes der beiden vorangegangenen Geschäftsjahre übersteigt 750 Millionen Euro.
  • Der effektive Mindeststeuersatz für jedes russische Mitglied der MNE-Gruppe liegt unter 15 %. Ein wichtiger Unterschied zwischen den russischen Vorschriften und Pillar 2 besteht darin, dass der effektive Steuersatz für jedes Unternehmen einzeln berechnet wird (gemäß Pillar 2 erfolgt die Berechnung für die Jurisdiktion als Ganzes).

Wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind, muss das russische Mitglied der MNE-Gruppe in der Russischen Föderation eine zusätzliche Gewinnsteuer in Höhe von 15 % entrichten. Die Änderungen sehen keine Anforderungen für ein solches Mitglied der MNE-Gruppe vor, sodass sie sowohl aktive als auch „ruhende” Unternehmen betreffen.

Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Vorschriften empfehlen wir, die potenziellen steuerlichen Auswirkungen auf die MNE-Gruppe und ihre russischen Teilnehmer in Bezug auf Budgetierung, Verwaltungsaufwand und mögliche Doppelbesteuerung zu bewerten.

KBK Accounting bietet Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Diagnose der Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die MNE-Gruppe;
  • Unterstützung bei der Berechnung zusätzlicher Steuerzahlungen oder Überprüfung von Berechnungen;
  • Analyse der Auswirkungen der lokalen Mindeststeueräquivalente auf zusätzliche Zahlungen in Russland.