Hersteller und Importeure, die bestimmte Produktabfälle und Verpackungen nicht entsorgen, müssen die jährliche Umweltgebühr zahlen und spezielle Berichte einreichen. Die Berichte müssen bis zum 31. März bzw. 14. April 2023 eingereicht werden, die Frist für die Zahlung der Umweltabgabe für 2022 endet am 14. April 2023. Bei nicht fristgerechter Einreichung der Berichte drohen Bußgelder bis zu 150.000 RUB (1.800 EUR) je Formular, bei nicht fristgerechter Zahlung der Umweltgebühr bis zu 500.000 RUB (6.000 EUR) und mehr.

 

Was ist die Umweltgebühr

Die Umweltgebühr ist eine obligatorische, nichtsteuerliche Zahlung, die von Herstellern und Importeuren bestimmter Arten von Waren (Verpackungen) zu leisten ist, die entsorgt / recycelt werden müssen, wenn die Hersteller und Importeure diese Waren (Verpackungen) nicht recyceln oder bestimmte Recycling-Grenzwerte nicht einhalten.

Die Liste der Waren und Verpackungen, für die die Umweltabgabe zu entrichten ist, wurde durch den Regierungserlass Nr. 3721-р vom 31. Dezember 2020 genehmigt. Wenn die Waren oder Verpackungen nicht auf der Liste stehen, muss die Umweltgebühr nicht gezahlt werden. Hersteller und Importeure sind für das Recycling der Verpackungen aus der Liste verantwortlich, in denen sie die Waren verpacken, auch wenn die Waren selbst nicht auf der Liste stehen.

Die folgenden Unternehmen zahlen keine Umweltgebühr:

  • Hersteller und Importeure, wenn sie ihre eigenen Produktabfälle vorschriftsmäßig entsorgen;
  • Exporteure von Waren und Verpackungen;
  • Hersteller von Verpackungen, die diese als Fertigprodukt verkaufen, damit andere Hersteller ihre eigenen Produkte darin verpacken;
  • Hersteller und Importeure von Verpackungen, die später für den Eigenbedarf verwendet werden.

 

Zahlung der Umweltgebühr

Die allgemeine Frist für die Zahlung der Umweltgebühr ist der 15. April des Jahres, das auf das Berichtsjahr folgt (Artikel 2 der Regierungsverordnung vom 08. Oktober 2015 Nr. 1073). Die Gebühr für das Jahr 2022 muss bis zum 14. April 2023 entrichtet werden.

Wichtig: Wenn der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende fällt, muss die Umweltgebühr im Voraus bezahlt werden. Die in Artikel 193 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation festgelegte allgemeine Stundungsregelung findet in diesem Fall keine Anwendung.

Die Erzeuger überweisen die Umweltabgabe an die territoriale Abteilung von Rosprirodnadzor (staatliches Sonderorgan für die Überwachung der natürlichen Ressourcen). Die Importeure überweisen die Gebühr an die Zentralstelle von Rosprirodnadzor.

 

Berichte

Wenn die Waren und Verpackungen nicht in der durch den Regierungserlass Nr. 3721-р vom 31. Dezember 2020 genehmigten Liste aufgeführt sind, müssen Sie keinen Umweltbericht einreichen. Wenn die Waren oder Verpackungen in der Liste aufgeführt sind, müssen mindestens drei Berichte eingereicht werden:

  • eine Erklärung über die Menge der in Russland in den Handel gebrachten Fertigwaren und Verpackungen;
  • ein Bericht über die Erfüllung der Recycling-Grenzwerte bei der Verwendung von Waren;
  • eine Berechnung des Umweltgebühr.

Die Erklärung über die Menge der in den Handel gebrachten Fertigwaren und Verpackungen gibt an, wie viele Produkte oder Verpackungen ein Unternehmen im vergangenen Jahr verkauft oder importiert hat. Die Frist für die Meldung ist spätestens der 1. April des Folgejahres (31. März 2023 für das Berichtsjahr 2022).

Im Bericht über die Erfüllung der Recycling-Grenzwerte geben Sie an, wie viele Waren und Verpackungen ein Unternehmen selbst oder mit Hilfe von Zwischenhändlern entsorgt / recycelt hat. Die Frist für die Berichterstattung ist der 1. April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres (31. März 2023 für die Berichterstattung 2022).

Bei der Berechnung der Umweltgebühr wird die obligatorische Zahlung an den Haushalt aus der Differenz zwischen den Normen und dem genutzten Betrag berücksichtigt. Der absolute Wert der Normative wird auf die Verbringungen des vorletzten Jahres angerechnet. Die Frist für die Berichterstattung ist der 15. April des Jahres, das auf das Berichtsjahr folgt (14. April 2023 für das Berichtsjahr 2022).

 

Geldstrafen

Die Nichtzahlung (oder nicht rechtzeitige Zahlung) der Umweltgebühr sowie Fehler und ungenaue Angaben in Berichten können mit erheblichen Geldstrafen geahndet werden. Detaillierte Informationen zu den Bußgeldern finden Sie in der nachstehenden Tabelle:

VerstoßStrafe für Unternehmen, RUBStrafe für die Verantwortlichen des Unternehmens, RUBVerweis auf das Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten
Nicht oder nicht rechtzeitig gezahlte UmweltgebührDreifacher Betrag der Abgabe für jede Waren- und Verpackungsgruppe mit einer Mindeststrafe von 500.000 RUB (6.000 EUR)RUB 5.000 bis RUB 7.000 (EUR 60 bis EUR 90)Art. 8.41.1
Bericht über die Erfüllung der Recycling-Grenzwerte
– Nicht fristgerecht eingereicht;RUB 70.000 bis RUB 150.000 (EUR 900 bis EUR 1.800)RUB 3.000 bis RUB 6.000 (EUR 40 bis EUR 75)Satz 1 Art. 8.5.1
– unvollständig, mit Fehlern oder unzureichenden Angaben eingereichtZweimal der Betrag der Umweltgebühr für jede Warengruppe und Verpackung, jedoch nicht weniger als RUB 250.000 (EUR 3.000)RUB 3.000 bis RUB 6.000 (EUR 40 bis EUR 75)Satz 2 Art. 8.5.1
Erklärung über die Menge der in den Handel gebrachten Fertigwaren und Verpackungen:
– Nicht fristgerecht eingereicht;RUB 70.000 bis RUB 150.000 (EUR 900 bis EUR 1.800)RUB 3.000 bis RUB 6.000 (EUR 40 bis EUR 75)Satz 1 Art. 8.5.1
– unvollständig, mit Fehlern oder unzureichenden Angaben eingereichtZweimal der Betrag der Umweltgebühr für jede Warengruppe und Verpackung, jedoch nicht weniger als RUB 250.000 (EUR 3.000)RUB 3.000 bis RUB 6.000 (EUR 40 bis EUR 75)Satz 2 Art. 8.5.1
Die Berechnung der Umweltgebühr wurde mit Verzögerungen, Fehlern oder ungenauen Angaben eingereichtRUB 20.000 bis RUB 80.000 (EUR 250 bis EUR 1.000)RUB 3.000 bis RUB 6.000 (EUR 40 bis EUR 75)Art. 8.5*

 

*Es gibt keine gesonderten Strafen für verspätete, unrichtige und ungenaue Angaben bei der Berechnung der Umweltgebühr. Rosprirodnadzor und seine Gebietskörperschaften können Art. 8.5 über die Verheimlichung oder Verfälschung von Umweltinformationen anwenden

 

Unsere Empfehlungen

Aufgrund der hohen Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Umweltgebühr und -berichterstattung verhängt werden, empfehlen wir Ihnen dringend zu prüfen, ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist, Umweltberichte einzureichen und die Umweltgebühr zu zahlen. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Überprüfung dieser Daten sowie bei der Erstellung und Einreichung aller erforderlichen Berichte.